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mit der Zahlung in Verzug geraten

См. также в других словарях:

  • Verzug — Zahlungsverzug; Verzögerung; Rückstand; Zeitverzögerung; Verspätung * * * Ver|zug 〈m.; (e)s; unz.〉 1. Verzögerung, Rückstand 2. 〈Bgb.〉 Verkleidung 3. 〈fig.; veraltet〉 bevorzugte …   Universal-Lexikon

  • geraten — ge|ra|ten [gə ra:tn̩], gerät, geriet, geraten <itr.; ist: 1. a) am Ende einer Herstellung, eines Prozesses bestimmte positive oder negative Eigenschaften aufweisen: alles, was er tat, geriet ihm gut. Syn.: ↑ ausfallen, werden. b) gelingen, gut …   Universal-Lexikon

  • Wirtschaftsgeschichte der Republik Venedig — Die Wirtschaftsgeschichte der Republik Venedig und der die Stadt umgebenden Lagune reicht bis in die etruskische Zeit zurück. Am äußersten Ende der Adria gelegen, profitierte die Stadt im Mittelalter von ihrer Lage nahe an den Märkten[1]… …   Deutsch Wikipedia

  • Wirtschaftsgeschichte Venedigs — Die Wirtschaftsgeschichte der Republik Venedig und der die Stadt umgebenden Lagune reicht bis in etruskische Zeit zurück. Am äußersten Ende der Adria gelegen, profitierte die Stadt im Mittelalter von ihrer Lage nahe an den Märkten[1]… …   Deutsch Wikipedia

  • Zahlungsverzug — Verzug * * * Zah|lungs|ver|zug, der: ↑ Verzug (1) der Zahlung: in Z. geraten, kommen; er ist [bei der Miete] in Z. * * * Zah|lungs|ver|zug, der: ↑Verzug (1) der Zahlung: Nein, von einem Bruch der Peruaner mit der Weltbank könne gar keine Rede… …   Universal-Lexikon

  • Stromsperre — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Stromsperre ist eine Einstellung der Energieversorgung. Früher erfolgte diese nach § 33 Abs. 2 der Verordnung über… …   Deutsch Wikipedia

  • Not leidendes Darlehen — Not leidendes Darlehen,   ein Darlehen, bei dem der Darlehensnehmer mit der Zahlung von Tilgungs und Zinsraten in Verzug geraten ist …   Universal-Lexikon

  • Rückstand — Verzögerung; Verzug; Rückstände; Außenstände; ausstehende Forderungen; Schulden; Verbindlichkeiten; Überhang; Nachholbedarf; Rest; Restbestand; …   Universal-Lexikon

  • Gerichtliches Mahnverfahren — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Mahnbescheid — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Scheckmahnverfahren — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… …   Deutsch Wikipedia

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